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Mietrecht Fenstermodernisierung: Hinweispflicht des Vermieters zum Heiz- und Lüftungsverhalten Nach Modernisierungsarbeiten, insbesondere dem Einbau neuer isolierverglaster Fenster, obliegt es dem Vermieter den Mieter auf ein zu änderndes Heiz- und Lüftungsverhalten hinzuweisen. Die Belehrung ist nicht in allgemeiner Form, z.B. an Hand einer Broschüre, sondern auf die konkreten Raumverhältnisse hin zu erteilen. |
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