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Mietrecht Kautionsstellung durch Sparbuch und Kautionsrückzahlungsanspruch Bei Sicherheitsleistung durch ein Sparbuch hat der Mieter bei beendigung des Mietverhältnisses nur einen Anspruch auf Herausgabe des Sparbuches bzw. Freigabe des Pfandes, nicht jedoch auf Auszahlung der Kautionssumme. |
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