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Mietrecht Zu Angebot und Annahme eines Mietvertrages Gibt der Mietinteressent den von ihm bereits unterschriebenen Mietvertrag bei der Vermieterin mit der Maßgabe ab, daß ihm bei der Übergabe der Wohnung der Wohnung ein auch von der Vermieterseite unterschriebenes Vertragsexemplar ausgehändigt werden soll, so kann die Annahme des Mietvertrages bis zum Tage der Wohnungsübergabe geklärt werden. |
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