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Mietrecht

Allergie eines Hausmitbewohners

Sozialadäquate und mietvertragsgemäße Hundehaltung in der Wohnung schließt einen Schadensersatzanspruch (Schmerzensgeld-Anspruch) aus, den ein Hausmitbewohner wegen seiner allergischen Reaktionen auf das Tier geltend macht.

Landgericht Hildesheim, Urteil vom 7.12.2001, AZ 7 S 226/01, WM 2002, S. 316

(Zuletzt bearbeitet am 07.09.02)

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