Wohneigentümer nur als Gemeinschaft haftbar - berger24.de
berger24.de

Ihr Makler für Hamburg und Umgebung

Direktsuche: Tel.: (040) 430 430-0 Dienstag, 7. Februar 2012, 20:39 Uhr

 Home > Urteile > Entscheidung

  zurück  Druckversion 

WEG

Wohneigentümer nur als Gemeinschaft haftbar

Bonn - Eine wichtige Grundsatzentscheidung fällte der Bundesgerichtshof (Az. V ZB 32/05) für Wohneigentumsanlagen. Danach ist nicht der einzelne Eigentümer per "gesamtschuldnerischer Haftung" Vertragspartner von Handwerkern oder Lieferanten, sondern jeweils die Eigentümergemeinschaft als Ganzes. Dieses Urteil begrüßt der Verein "Wohnen im Eigentum", entfalle damit doch das Risiko der Eigentümer, fremde Schulden bezahlen zu müssen.

Der Verbraucherschutzverein sieht das Urteil als Abkehr des BGH von der gesamtschuldnerischen Haftung. Die Gefährdung des eigenen Vermögens durch Insolvenz eines Miteigentümers oder ihrer Zahlungsverweigerung sei damit ausgeschlossen. Bisher galt: Jeder Miteigentümer haftete mit seinem gesamten Vermögen für die Schulden der Gemeinschaft. Wurde eine Eignergemeinschaft zur Zahlung einer Heizölrechnung verurteilt, konnte der Lieferant willkürlich einen Eigentümer auswählen und von ihm die Bezahlung der gesamten Schuld verlangen, unabhängig davon, wie hoch die Schuld war. Der Eigentümer mußte daraufhin von jedem anderen Miteigentümer den entsprechenden Anteil eintreiben und blieb bei insolventen Miteigentümern auf deren Teil der Schuld sitzen.

Die Neuerung nach dem BGH-Urteil: Die Eigentümergemeinschaft haftet als Ganzes für Verbindlichkeiten gegenüber Dritten, und die Haftung ist auf das Gemeinschaftsvermögen beschränkt. Der einzelne Eigentümer kann nur noch in Höhe seiner laufenden Zahlungsverpflichtungen belangt werden. Eine persönliche Haftung für die gesamte Schuld besteht nur noch in dem Fall, daß ein Eigentümer diese Schuld freiwillig übernimmt.

BGH

(Zuletzt bearbeitet am 21.10.05)

Zur Übersicht

Stichwortsuche: Durchsuchen Sie unsere Datenbank nach Stichworten: 


  Zurück    Seitenanfang   Drucken

Weitere Urteile:

Home    Immobilien    Service    Magazin    Hamburg    Inserieren    Newsletter    Impressum    E-Mail


© 1999-2012. Andreas Berger Immobilien & Vermögensverwaltungen, IVD-Makler
Stresemannstrasse 52 · 22769 Hamburg · Telefon (040) 4304300 · Telefax (040) 432 86 221

Irrtum, Änderung und Zwischenvermittlung vorbehalten.



Werde Fan und erfahre
zuerst von neuen Angeboten!