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Bei Zahlungsrückstand darf Wärme abgedreht werden

Läßt ein Wohnungseigentümer einen Hausgeldrückstand von mehr als sechs Monatsbeiträgen auflaufen, darf die Eigentümergemeinschaft seine Wohnung von der zentralen Versorgung mit Wärme abtrennen. Wie Wüstenrot mitteilt, hat dies der Bundesgerichtshof (V ZR 235/04) kürzlich entschieden und damit einen bisher in der Rechtsprechung nicht einheitlich bewerteten Streitpunkt geklärt. Voraussetzung sei ein entsprechender Mehrheitsbeschluß der Eigentümergemeinschaft. Außerdem müsse die Gemeinschaft die bevorstehende Maßnahme androhen.

(Zuletzt bearbeitet am 06.12.05)

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